Touristenvisum für Sint Maarten

Sankt Martin

Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Sint Maarten/St. Martin? Reicht ein normaler Personalausweis für EU-Bürger aus, um zu reisen?

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Visum

Obwohl die Visapolitik im französischen und niederländischen Teil der Insel leicht abweicht, benötigen die meisten Staatsangehörigen kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten auf der Insel.

Dies gilt zum Beispiel für alle europäischen Länder, die USA, Kanada und die meisten lateinamerikanischen Länder.

Einreisekarte

Bevor Sie in den niederländischen Teil von St. Martin einreisen, müssen Sie eine Ankunftskarte ausfüllen.

Sie können dies vor Ort vor der Einwanderungskontrolle tun oder online Zeit sparen, indem Sie den Fragebogen auf der offiziellen Website entry.sx ausfüllen.

Die Ankunftskarte muss innerhalb von 7 Tagen vor der Ankunft ausgefüllt werden.

Das Ausfüllen der Ankunftskarte ist kostenlos und erfordert die Angabe des Reisepasses und der Unterkunft auf der Insel.

Reisepass oder Personalausweis

Der niederländische Teil der Insel ist nicht Teil der Europäischen Union, der französische Teil hingegen schon.

Sie müssen jedoch immer mit Ihrem Reisepass in beide Teile reisen. Auch wenn Sie mit einem Direktflug über das französische Gebiet Guadeloupe zum Flughafen Grand Case kommen, müssen Sie einen Reisepass mit sich führen.

Reiseverkehr zwischen dem französischen und dem niederländischen Teil

Obwohl die Insel in zwei Teile geteilt ist, von denen der eine zur Europäischen Union gehört und der andere nicht, ist der Reiseverkehr zwischen den beiden Teilen völlig frei.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, weisen Sie Schilder und Nationalflaggen auf den Grenzübertritt hin, aber es gibt keine Kontrollen.

Zollbestimmungen

Als Verbraucher können Sie alle Waren in den Urlaub mitnehmen und auch alle Waren in beliebiger Menge für den persönlichen Verbrauch aus Ihrem Urlaub auf dieser Insel ohne Einschränkung wieder mitbringen. Die einzige Ausnahme sind verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren, alkoholische Getränke oder Treibstoff.

Diese Waren können in begrenzten Mengen für den persönlichen Verbrauch innerhalb der Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Gebühren mitgeführt werden.

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