Touristenvisum für Griechenland

Akropolis von Athen

Welche Reisedokumente benötige ich für eine Reise nach Griechenland?

Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie Bürger der EU, Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz sind, können Sie mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland reisen.

Beide Reisedokumente sind gleichwertig, und Sie können problemlos mit einem Personalausweis und einem Reisepass nach Griechenland einreisen, sei es auf dem Luftweg, mit dem Schiff oder mit dem Auto.

Reisende stoßen oft auf das Problem, dass das Personal an Flughäfen oder in Hotels eine "Passport" verlangt. Damit ist jedoch nur ein beliebiges gültiges Reisedokument gemeint, d. h. ein Reisepass oder eine ID.

  • Sowohl Personalausweisals auch Reisepass können als Reisedokumente verwendet werden, wenn Sie Bürger der EU, der Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins sind.
  • EinenReisepass brauchen Sie nur, wenn Sie Bürger eines anderen Landes sind.

Gültigkeitsdauer des Reisedokuments

Beide Reisepässe sind nur für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig und müssen nicht verlängert werden.

Zollbestimmungen

Sie können 10 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %, 20 Liter eines Zwischenerzeugnisses (z. B. Wermut, Likör usw.) zollfrei in das Land oder aus dem Land einführen.), 90 Liter Wein, davon 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (kurze Zigarren) und Zigarren mit einem Gewicht von weniger als 3 g/Stück, 200 andere Zigarren, 1 kg Tabak, sofern die Waren für den persönlichen Verbrauch bestimmt sind.

Die Aus- und Einfuhr von Waffen und Munition, Arzneimitteln (ausgenommen solche für den persönlichen Gebrauch), Antiquitäten und Kunstgegenständen, geschützten Pflanzen, Tieren und Naturgegenständen ist ohne Sondergenehmigung verboten. Es dürfen nicht mehr als 10 000 Euro oder der Gegenwert in einer anderen Währung in bar mitgeführt werden.

Der Transport und der Besitz selbst geringer Mengen von Drogen wird häufig mit lebenslanger Haft geahndet. Das Mitführen eines Messers oder eines Tränensprays (Pfeffersprays) wird als unerlaubte Bewaffnung behandelt.

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