Powerbanks an Bord: Verbot der Nutzung während des Fluges

Eine Powerbank gehört zur Ausrüstung von fast allen Reisenden.
Doch Powerbanks sind für Fluggesellschaften potenziell gefährlich - sie enthalten Lithiumbatterien, die bei Beschädigung oder Überhitzung Brände verursachen können. Aus diesem Grund ist ihr Transport streng geregelt.
Sie müssen eine bestimmte Höchstkapazität erfüllen (in der Regel bis zu 100 Wh), und einige Fluggesellschaften verbieten die Verwendung von Powerbanks während des Fluges.
In welchem Gepäck werden Powerbanks transportiert?
Da sich Lithiumbatterien bei Beschädigung entzünden können, ist es strengstens verboten, Powerbanks im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.
Die Powerbank darf nur an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden, damit sie im Falle einer Selbstentzündung schnell vom Kabinenpersonal gelöscht werden kann.
Art des Gepäcks | Powerbank erlaubt? |
Handgepäck | ✅ Ja |
Aufgegebenes Gepäck | ❌ Nein |
Bei einigen Fluggesellschaften (siehe Liste am Ende dieses Artikels) müssen Sie Ihre Powerbank außerhalb Ihres Handgepäcks aufbewahren - zum Beispiel in der Sitztasche vor Ihnen, nicht im Gepäckfach.
Was ist die maximale Kapazität der Powerbank?
Die meisten Fluggesellschaften erlauben Powerbanks mit einer maximalen Kapazität von 100 Wh / 27.000 mAh.
Bei einigen Fluggesellschaften ist eine Powerbank mit einer Kapazität von 160 Wh / 43.200 mAh ohne Einschränkung erlaubt, während Sie bei anderen Fluggesellschaften im Voraus eine Genehmigung für die Mitnahme einer Powerbank mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh und weniger als 160 Wh beantragen müssen.
Powerbanks mit einer Kapazität von mehr als 160 Wh dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
- bis zu 100 Wh - die meisten Fluggesellschaften der Welt
- bis zu 160 Wh ohne Einschränkungen oder Genehmigungen - Alaska Airlines, Delta, Ethiopian Airlines, Hawaiian Airlines, Korean Air, Oman Air, United
Welche Fluggesellschaften verbieten Powerbanks?
Bisher hat noch keine Fluggesellschaft ein vollständiges Verbot von Powerbanks erlassen.
Einige Fluggesellschaften verbieten jedoch die Verwendung von Powerbanks während des Fluges.
Wenn Sie mit diesen Fluggesellschaften fliegen, dürfen Sie die Powerbank während des Fluges nicht zum Aufladen verwenden:
- AirAsia
- Air Busan
- Air Premia
- Cathay Pazifik
- Chinesische Fluglinien
- Emirate
- EVA Luft
- Firefly
- HK-Express
- Hongkong Fluggesellschaften
- Jeju Air
- Jin Air
- Koreanische Fluggesellschaft
- Malaysia Fluggesellschaften
- Scoot
- Singapur Fluggesellschaften
- Starlux Fluggesellschaften
- Thailändische Fluglinien
- Trinity-Fluggesellschaften
- VietJetAir
- Vietnam Fluggesellschaften
Meine praktischen Empfehlungen
Worauf sollte man achten, wenn man mit einer Powerbank reist?
- Führen Sie genau Buch über die Kapazität - die Sicherheitskontrolleure könnten sie sehen wollen.
- Lassen Sie niemals eine Powerbank in Ihrem aufgegebenen Gepäck - auch dieses Gepäck wird geröntgt, und wenn darin eine Powerbank gefunden wird, werden Sie über die Flughafenbeschallung ausgerufen und können dazu führen, dass sich Ihr Flugzeug verspätet oder ganz verpasst wird.
- Bewahren Sie die Powerbank leicht zugänglich auf - so können Sie schnell reagieren, wenn sie überhitzt.
- Nehmen Sie Ladekabel mit - moderne Flugzeuge haben USB-Anschlüsse oder sogar Steckdosen, so dass Sie oft gar keine Powerbank benötigen.
Häufig gestellte Fragen zu Powerbanks im Flugzeug
Kann ich mehrere Powerbanks mitnehmen?
- Ja, bis zu einer Kapazität von 100 Wh gibt es in der Regel eine Obergrenze von 15 Powerbanks, bei einer Kapazität von 100-160 Wh sind es in der Regel maximal 2.
Was muss ich tun, wenn die Kapazität nicht auf der Powerbank angegeben ist?
- Im Falle einer eingehenden Kontrolle wird eine solche Powerbank höchstwahrscheinlich bei einer Sicherheitskontrolle beschlagnahmt.
Was soll ich tun, wenn meine Powerbank mehr als 100 Wh hat?
- Fragen Sie nach einer Transportgenehmigung, oft schon am Check-in-Schalter.
- Wenn die Powerbank jedoch eine Kapazität von mehr als 160 Wh hat, ist es strengstens verboten, sie in einem Flugzeug mitzunehmen.
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