easyJet Flugverspätung und Flugannullierung

easyJet

EasyJet ist eine der größten Fluggesellschaften Europas, und es ist daher logisch, dass es insbesondere in der Sommersaison zu Flugverspätungen oder -ausfällen kommen kann. In solchen Fällen sind die Reisenden durch die EU-Verordnung 261 geschützt, die den Fluggästen Rechte garantiert, darunter eine mögliche Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.

Entschädigung mit easyJet

Die Entschädigung gilt für alle von easyJet durchgeführten Flüge.

Verspäteter Flug mit easyJet

Bei Flugverspätungen gelten die Passagierrechte erst ab einer Verspätung von mehr als 2 Stunden. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Erfrischungen. Je nach Flughafen stellt die Fluggesellschaft einen Bargeldgutschein zum Kauf von Lebensmitteln oder einen Gutschein für ein bestimmtes Restaurant zum Kauf eines Sandwichs und Wasser zur Verfügung.

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde über Nacht haben Sie außerdem Anspruch auf ein Hotel einschließlich Mahlzeiten und Abholung vom Flughafen. Solche Verspätungen kommen bei easyJet allerdings nicht oft vor.

Wenn Sie mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr an Ihrem Zielort ankommen , können Sie ebenfalls eine finanzielle Entschädigung verlangen. Beachten Sie jedoch, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich gemacht werden muss. Dies gilt nicht für außergewöhnliche Umstände wie einen Streik der Fluglotsen, einen Streik des Flughafenpersonals oder das Wetter.

Entfernung Verspätungen Entschädigung
bis zu 1 500 km 3h+ 250 eur
1 500 bis 3 500 km 3h+ 400 eur
über 3 500 km 3h+ 300 eur
über 3 500 km 4h+ 600 eur

Sie können die Entschädigung direkt über easyjet.com/claim/eu261 oder über spezialisierte Agenturen beantragen, die etwa ein Viertel des Entschädigungsbetrags einnehmen. Der Grund dafür ist, dass die Fluggesellschaften oft nicht auf Ihre Forderung reagieren oder Ausreden vorbringen und eine geringere Entschädigung anbieten.

Entschädigung von easyJet

Annullierter Flug mit easyJet

EasyJet storniert nicht oft Flüge, und wenn doch, dann vor Ablauf der 14-Tage-Frist, in der Sie nicht unter die EU 261 Fluggastrechte fallen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Erstattung oder eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug.

Wenn Ihr Flug jedoch 13 Tage oder weniger vor dem Abflug annulliert wird, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro, je nach den in der obigen Tabelle angegebenen Entfernungen.

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