Obwohl es sich nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, können Sie im Falle einer Verspätung oder Annullierung eines Fluges wahrscheinlich eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person erhalten.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates muss ein Flug, der unter diese Regelung fällt, nämlich von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden oder von einem Flughafen in der Europäischen Union ausgehen, was zumindest in einem Punkt erfüllt sein wird.
Wenn Ihr Flug von der europäischen Niederlassung von Corendon Dutch Arilines oder Corendon Airlines Europe durchgeführt wird, haben Sie auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug von außerhalb der Europäischen Union abfliegt.
Entschädigung für einen verspäteten Flug
Da die Kommunikation mit der Fluggesellschaft kompliziert ist, empfehlen wir Ihnen, die Entschädigung direkt über spezialisierte Agenturen zu beantragen.
Verspäteter Flug mit Corendon Airlines
Bei einer Verspätung von 2 Stunden oder mehr am Abflughafen muss Corendon Airlines Ihnen eine kostenlose Erfrischung anbieten, die der Dauer der Verspätung entspricht.
Beträgt die Verspätung am Ankunftsflughafen 3 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 250 eur bis 600 eur, je nach Entfernung zwischen den beiden Flughäfen.
Sie haben nur dann Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn die Verspätung auf das Verschulden von Corendon Airlines zurückzuführen ist. Weitere Informationen finden Sie unter Entschädigung bei Flugverspätungen.
Entfernung | Verspätung | Entschädigung |
---|---|---|
bis zu 1 500 km | 3h+ | 250 eur |
1 500 bis 3 500 km | 3h+ | 400 eur |
über 3 500 km | 3h+ | 300 eur |
über 3 500 km | 4h+ | 600 eur |
Annullierter Flug mit Corendon Airlines
Wenn Ihr Flug von Corendon Airlines mehr als 14 Tage vor dem Abflug storniert wird, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung oder eine Erstattung des ursprünglichen Ticketpreises.
Wird Ihr Flug jedoch weniger als 14 Tage vor dem Abflug storniert, haben Sie automatisch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro.
Auch hier gilt, dass die Entschädigung nur fällig wird, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert und nicht aufgrund unvorhergesehener Umstände.
Lesen Sie mehr dazu in dem Artikel Entschädigung bei Flugannullierung.