Steuerfreies Einkaufen in Japan: Wie viel Sie sparen können und wie Sie eine Steuerrückerstattung beantragen
Dank der Steuerbefreiungsregelung kann der Einkauf von Elektronik, Kosmetik, Kleidung oder japanischen Souvenirs für ausländische Besucher günstiger sein.
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie die japanische Mehrwertsteuer, die bei den meisten Waren 10 Prozent beträgt, nicht zahlen.
Zudem sind viele Waren – insbesondere Kosmetika und Elektronikartikel – in Japan günstiger als in Europa oder sogar in den USA.
Allerdings werden sich die Regeln ab dem 1. November 2026 erheblich ändern. Während die Steuer bisher bereits beim Kauf abgezogen wurde, zahlen Sie nach dem neuen System zunächst den vollen Preis und beantragen dann bei Ihrer Ausreise aus Japan eine Steuerrückerstattung.
In diesem Artikel erläutern wir Ihnen anschaulich beide Systeme, den Mindestkaufwert und den Ablauf am Flughafen.
Wie hoch ist der Steuersatz in Japan?
Der Standardsatz der japanischen Mehrwertsteuer beträgt 10 Prozent.
Die tatsächliche Ersparnis fällt etwas geringer aus, als der Ausdruck „10 % steuerfrei“ vermuten lässt.
| Steuersatz | Preis inkl. MwSt. | Preis ohne Steuern | Tatsächliche Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 10 % | 11.000 JPY | 10.000 JPY | 9,09 % |
Darüber hinaus erheben einige Kaufhäuser und Einkaufszentren eine Bearbeitungsgebühr für die Abwicklung steuerfreier Einkäufe. Die tatsächliche Ersparnis kann daher etwas geringer ausfallen.
Andererseits geht es beim günstigeren Einkaufen nicht nur um die Steuer, da viele Waren in Japan ohnehin einfach günstiger sind.
Wer hat Anspruch auf steuerfreies Einkaufen?
Steuerfreies Einkaufen steht ausländischen Touristen zur Verfügung, die sich als Kurzzeitbesucher in Japan aufhalten.
In der Regel müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich weniger als 6 Monate in Japan auf
- Sie kaufen in einem Geschäft ein, das das „Japan Tax-Free Shop“-Logo trägt
- Sie müssen die gekauften Waren aus Japan ausführen (Sie dürfen sie nicht in Japan verwenden)
- die Waren sind nicht für den Weiterverkauf oder für geschäftliche Zwecke bestimmt
Studierende, ausländische Arbeitnehmer oder Personen mit langfristigem Aufenthalt in Japan haben in der Regel keinen Anspruch auf steuerfreies Einkaufen.
Wie viel muss ich ausgeben?
Der Mindestkaufbetrag beträgt 5.000 JPY ohne Steuern, und zwar in einem einzigen Geschäft an einem einzigen Tag.
Einkäufe in verschiedenen Geschäften werden nicht auf den Gesamtbetrag angerechnet. Wenn Sie beispielsweise in einem Geschäft 3.000 JPY und in einem anderen 3.000 JPY ausgeben, erfüllen Sie die Voraussetzung nicht.
Bis zum 31. Oktober 2026 gibt es zwei Warengruppen:
| Kategorie | Einkaufswert ohne Steuern | Beispiele |
|---|---|---|
| Standardwaren | ab 5.000 JPY | Elektronik, Kleidung, Uhren, Handtaschen |
| Konsumgüter | 5.000 bis 500.000 JPY | Kosmetik, Lebensmittel, Getränke, Medikamente |
Ab dem 1. November 2026 wird die Unterscheidung zwischen allgemeinen Waren und Konsumgütern abgeschafft.
Für alle Produkte gilt ein einheitlicher Mindestwert von 5.000 JPY (ohne Steuern), und die Obergrenze von 500.000 JPY für Konsumgüter wird aufgehoben.
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Wie funktioniert die Steuerbefreiungsregelung bis zum 31. Oktober 2026?
Bis Ende Oktober 2026 erhalten Sie Ihre Steuerrückerstattung in der Regel direkt am Ort des Kaufs.
Ablauf im Geschäft
- Suchen Sie ein Geschäft mit der Aufschrift „Japan Tax-Free Shop“.
- Geben Sie mindestens 5.000 JPY steuerfrei aus.
- Legen Sie vor der BezahlungIhren Original-Reisepass vor.
- Das Geschäft überprüft Ihren Aufenthaltsstatus und übermittelt Ihre Kaufdaten elektronisch an die Steuerbehörden (ein Vorgang, der 20 Sekunden dauert).
- Sie zahlen den Preis ohne Umsatzsteuer.
In einigen großen Kaufhäusern zahlen Sie zunächst den vollen Preis und begeben sich anschließend zu einem zentralen Tax-Free-Schalter, wo Sie Ihre Steuerrückerstattung erhalten. In der Regel müssen Sie die Rückerstattung noch am selben Tag beantragen.
Darf ich steuerfreie Waren in Japan verwenden?
Alltagsgegenstände wie Kleidung oder Elektronikartikel können Sie in der Regel während Ihres Aufenthalts nutzen. Sie müssen diese jedoch bei Ihrer Abreise noch bei sich haben und aus Japan ausführen.
Kosmetika, Lebensmittel, Medikamente und andere Konsumgüter sind in versiegelten steuerfreien Verpackungen verpackt. Sie sollten diese Verpackungen nicht öffnen und den Inhalt während Ihres Aufenthalts in Japan nicht verwenden.
Wenn Sie die Waren bei der Ausreise nicht bei sich haben oder sie in Japan aufgebraucht haben, können die Zollbeamten von Ihnen die Zahlung der Steuer verlangen.
Alle Waren sind in versiegelten Plastiktüten verpackt, die Sie erst nach Verlassen Japans öffnen dürfen.
Wie wird die Steuerbefreiungsregelung ab dem 1. November 2026 funktionieren?
Ab dem 1. November 2026 wird Japan auf ein System umstellen, bei dem die Steuer zunächst bezahlt und später erstattet wird.
Das bedeutet, dass Sie im Geschäft zunächst den vollen Preis einschließlich Steuern bezahlen. Sie haben erst dann Anspruch auf eine Steuerrückerstattung, wenn japanische Zollbeamte bei Ihrer Ausreise bestätigt haben, dass Sie die Waren tatsächlich ausführen.
Das neue Verfahren Schritt für Schritt
- Sie müssen in einem Duty-Free-Geschäft mindestens 5.000 JPY steuerfrei ausgeben.
- Legen Sie Ihren Reisepass vor.
- Sie zahlen den vollen Preis einschließlich Steuern.
- Das Geschäft erfasst Ihren Einkauf elektronisch.
- Legen Sie bei der Abreise Ihren Reisepass an einem speziellen Schalter am Flughafen vor und zeigen Sie auf Verlangen die von Ihnen gekauften Waren vor.
- Der Zoll bestätigt die Ausfuhr elektronisch.
- Das Geschäft oder der Rückerstattungsdienstleister erstattet Ihnen dann den entsprechenden Teil der Steuer zurück.
Nach Angaben der japanischen Steuerbehörden kann die Rückerstattung beispielsweise per Debit- oder Kreditkarte, per Banküberweisung, über eine App oder in bar erfolgen.
Die konkrete Vorgehensweise hängt von den einzelnen Geschäften und Steuerrückerstattungsanbietern ab.
Sie müssen die Waren spätestens 90 Tage nach dem Kauf ausführen.
Es ist durchaus möglich, dass es an den Tax-Free-Schaltern an Flughäfen zu sehr langen Warteschlangen kommt, da Japan unter Touristen als Einkaufsparadies gilt, insbesondere für Luxusgüter und Kosmetika.
Was wird sich ab November 2026 noch ändern?
Das neue System wird mehrere praktische Vereinfachungen mit sich bringen:
- Die Unterscheidung zwischen allgemeinen Waren und Konsumgütern wird abgeschafft,
- die Obergrenze für Konsumgüter in Höhe von 500.000 JPY wird aufgehoben,
- Verbrauchsgüter müssen nicht mehr in einer speziellen versiegelten Verpackung verpackt sein,
- Sie können die gekauften Waren bereits während Ihres Aufenthalts nutzen,
- die Steuer wird nicht mehr direkt an der Kasse abgezogen.
Der Nachteil besteht darin, dass Sie den vollen Preis im Voraus bezahlen und sich bei der Ausreise einer Zollkontrolle unterziehen müssen.
Außerdem ist noch nicht sicher, ob alle Geschäfte die Steuer ebenso schnell und auf die gleiche Weise erstatten werden.
Brauche ich einen Reisepass?
Ja. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie bei größeren Einkäufen immer Ihren Original-Reisepass dabei haben. Ein Foto oder eine Kopie Ihres Reisepasses reicht in der Regel nicht aus.
Wenn Sie sich beim „Visit Japan Web“-Service registrieren, können Sie einen QR-Code für steuerfreie Einkäufe erstellen. Das Geschäft kann dann die erforderlichen Daten elektronisch einlesen, allerdings unterstützen nicht alle Geschäfte diese Option.
Daher ist selbst das Vorhandensein eines QR-Codes kein Grund, Ihren Original-Reisepass im Hotel zu lassen.
Was sollten Sie am Flughafen tun?
Bei der Abreise kann der Zoll überprüfen, ob Sie die steuerfreien Waren tatsächlich aus dem Land ausführen.
Ihre Einkäufe sind mit Ihrer Passnummer verknüpft, sodass Sie die alten Papierformulare, die in Ihrem Reisepass eingeklebt sind, nicht vorlegen müssen.
Praktische Schritte:
- Bewahren Sie Ihre Quittungen mindestens bis zu Ihrer Abreise auf
- Bewahren Sie Ihre steuerfreien Waren griffbereit auf
- Legen Sie Ihren Reisepass beim Zoll vor
- Seien Sie auf eine mögliche physische Kontrolle Ihrer Waren vorbereitet
- Kommen Sie mit reichlich Zeitreserve am Flughafen an
Kontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt, und in der Praxis wurden wir bei der Abreise noch nie von jemandem kontrolliert.
Ab November 2026 wird die Kontrolle an Bedeutung gewinnen, da das Geschäft Ihre Steuer ohne Bestätigung der Kontrolle nicht erstattet.
Muss ich meine Quittungen aufbewahren?
Die Angaben zu steuerfreien Einkäufen werden elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft; wir empfehlen Ihnen jedoch, alle Quittungen bis zu Ihrer Abreise aus Japan aufzubewahren.
Ab November 2026 können für das Rückerstattungsverfahren selbst auch Quittungen oder Bestätigungen des Händlers erforderlich sein. Das genaue Verfahren kann von Geschäft zu Geschäft variieren.
Wo können Sie steuerfrei einkaufen?
Steuerfreie Geschäfte gibt es vor allem in Großstädten und Touristengebieten. Sie finden sie beispielsweise:
- in Einkaufszentren
- in Elektronikgeschäften
- in Apotheken und Drogerien
- in Modegeschäften
- in Luxuswarengeschäften
- in Ketten wie Don Quijote
- an Flughäfen
Nicht jedes Geschäft bietet steuerfreies Einkaufen an. Achten Sie auf das Schild „Japan Tax-Free Shop“ oder fragen Sie vor dem Kauf ein Mitglied des Personals.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag in Japan?
Auf die meisten Waren wird eine Mehrwertsteuer von 10 Prozent erhoben, auf bestimmte Lebensmittel und alkoholfreie Getränke eine von 8 Prozent.
Die tatsächliche Ersparnis gegenüber dem angegebenen Preis inklusive Steuern beträgt etwa 9,09 % bzw. 7,41 %.
Wie hoch ist der Mindestbestellwert?
Sie müssen an einem Tag in einem einzigen Geschäft mindestens 5.000 JPY (ohne Mehrwertsteuer) ausgeben.
Kann ich Einkäufe aus mehreren Geschäften zusammenrechnen?
Nein. Der Mindestbetrag wird für jedes Geschäft und jeden Tag separat berechnet. Eine Ausnahme können Einkaufszentren mit einem gemeinsamen Tax-Free-Schalter bilden.
Wird die Steuer am Flughafen erstattet?
Bis zum 31. Oktober 2026 wird die Steuer in der Regel direkt im Geschäft abgezogen. Ab dem 1. November 2026 zahlen Sie zunächst den vollen Preis und erhalten eine Rückerstattung, sobald Ihre Ausfuhr von den Zollbehörden bestätigt wurde.
Muss ich die Waren bei meiner Abreise bei mir haben?
Ja. Zollbeamte können eine physische Überprüfung der von Ihnen gekauften Waren verlangen. Wenn Sie diese nicht bei sich haben, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf die Befreiung oder Rückerstattung.
Darf ich steuerfreie Kosmetika öffnen?
Bis zum 31. Oktober 2026 müssen Konsumgüter in versiegelten Verpackungen verpackt sein, die Sie während Ihres Aufenthalts in Japan nicht öffnen dürfen.
Ab dem 1. November 2026 wird die Vorschrift bezüglich der speziellen Verpackung aufgehoben.
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