Die EU ändert die Fluggastrechte: Was ändert sich ab 2027?
Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften für Fluggäste verabschiedet.
Die wichtigsten Aspekte – nämlich die Höhe der Entschädigungszahlungen und die Regeln für deren Auszahlung – bleiben jedoch unverändert.
- Entschädigung bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr
- Beträge von 250 €, 400 € und 600 €, abhängig von der Flugdauer
- Anspruch auf Betreuung bei langen Wartezeiten
- Anspruch auf eine Umbuchung oder eine Rückerstattung im Falle eines annullierten Fluges
Allerdings müssen Fluggesellschaften die Fluggäste nun besser informieren, schneller auf Anfragen reagieren, die Ticketpreise – einschließlich der Gepäckkosten – deutlicher ausweisen und Kinder ohne Aufpreis neben ihren Eltern platzieren.
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Wann treten die neuen Vorschriften in Kraft?
Das Europäische Parlament hat den Text am 7. Juli 2026 gebilligt, doch das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Der offizielle Wortlaut der Verordnung ist auf der Websitetheeuroparl.europa.eu zu finden.
Nächste Schritte:
- rechtliche und sprachliche Überprüfung des Textes
- formelle Verabschiedung durch den Rat der EU
- Unterzeichnung durch das Europäische Parlament und den Rat
- Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
- Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt
- einjährige Übergangsfrist – während dieser Zeit müssen die einzelnen Mitgliedstaaten diese Rechte in ihr nationales Recht umsetzen
Die Vorschriften treten erst 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten in Kraft , d. h. höchstwahrscheinlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2027.
Es ist daher noch nicht möglich, ein genaues Datum anzugeben. Dieses wird erst bekannt sein, sobald der endgültige Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.
Bis dahin gilt weiterhin die derzeitige EU-Verordnung 261.
Was ändert sich, kurz gesagt?
| Bereich | Was ist neu? |
|---|---|
| Flugverspätungen | Eine Entschädigung wird nun ab 3 Stunden Verspätung am Zielort gezahlt |
| Höhe der Entschädigung | Bleibt bei 250 €, 400 € oder 600 € |
| Flugausfall | Sie haben weiterhin Anspruch auf eine Rückerstattung oder eine Umbuchung |
| Entschädigungsansprüche | Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen antworten |
| Information der Fluggäste | Die Fluggesellschaft muss klare Informationen über die Ansprüche bereitstellen |
| Betreuung während der Wartezeit | Mahlzeiten, Getränke, Internetzugang und Hotelunterkunft sind detailliert aufgeführt |
| Kinder | Kinder unter 14 Jahren müssen ohne Aufpreis neben der sie begleitenden erwachsenen Person sitzen |
| Gepäck | Die Preise sollten zum Zeitpunkt der Buchung klarer angegeben werden |
| Hin- und Rückflugtickets | Die Fluggesellschaft darf die Rückreise nicht automatisch stornieren, nur weil der Hinflug nicht angetreten wurde |
| Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität | Die Rechte auf Unterstützung und den Schutz des Gepäcks werden gestärkt |
Die Entschädigung bei Verspätungen gilt weiterhin ab 3 Stunden
Die europäische Entschädigung bei Flugverspätungen wird weder abgeschafft, eingeschränkt noch erhöht.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung bleibt bestehen bei:
- einer Ankunft am Zielort mit mehr als 3 Stunden Verspätung
- Flugausfall weniger als 14 Tage vor Abflug
- Verweigerung des Boardings
Maßgeblich ist die Verspätung am Endziel, nicht der verspätete Abflug selbst.
Wenn der Flug mit einer Verspätung von 3 Stunden und 20 Minuten abfliegt, aber nur mit einer Verspätung von 2 Stunden und 55 Minuten am Zielort ankommt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Wie viel erhalten Sie bei einem verspäteten Flug?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdauer ab:
| Flugdauer | Entschädigung |
|---|---|
| bis zu 1.500 km | 250 Euro |
| 1.500–3.500 km | 400 EUR |
| über 3.500 km | 600 EUR |
Bei den längsten Flügen kann die Entschädigung in einigen Fällen um 50 Prozent gekürzt werden, beispielsweise wenn der Fluggast nach einer Umleitung nur mit geringer Verspätung am Zielort ankommt.
Wir gehen darauf ausführlich im Artikel „So fordern Sie eine Entschädigung für einen verspäteten Flug ein“ein.
Wann ist eine Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet?
Auch nach der Änderung bleibt eine Ausnahme für außergewöhnliche Umstände bestehen.
Eine Fluggesellschaft ist nicht zur Zahlung einer finanziellen Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung oder Annullierung durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Typischerweise kann dies beispielsweise Folgendes umfassen:
- extreme Wetterbedingungen
- ein Sicherheitsrisiko
- Krieg oder politische Instabilität
- eine Naturkatastrophe
- unruhige Passagiere
- bestimmte Streiks, an denen die Fluggesellschaft nicht beteiligt ist
- Einschränkungen durch die Flugsicherung
Das Schlüsselwort hierbei ist „nachweisen“.
Es reicht nicht aus, einfach nur „außergewöhnliche Umstände“ anzugeben. Die Fluggesellschaft muss erläutern, was passiert ist, warum dies Auswirkungen auf genau diesen Flug hatte und warum es nicht verhindert werden konnte.
Die Fluggesellschaft muss Sie besser auf dem Laufenden halten
Eine der praktischsten Änderungen betrifft die Kommunikation.
Derzeit wissen Fluggäste oft gar nicht, dass sie Anspruch auf Entschädigung haben. Fluggesellschaften senden manchmal nur eine vage Nachricht oder gar keine.
Künftig müssen sie den Fluggästen klare Informationen über ihre Rechte und die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen zukommen lassen.
Im Falle einer Flugstörung muss die Fluggesellschaft die Fluggäste spätestens 96 Stunden nach Ende der Reise auf elektronischem Wege informieren.
Es sollte nicht notwendig sein, ein Konto bei der Fluggesellschaft anzulegen oder deren App herunterzuladen, nur um auf diese Informationen zugreifen zu können.
Entschädigungsansprüche sollen schneller bearbeitet werden
Eine weitere Änderung: Fluggesellschaften müssen Ansprüche innerhalb eines klarer festgelegten Zeitrahmens bearbeiten.
Sobald ein Anspruch eingereicht wurde, muss die Fluggesellschaft:
- den Eingang des Antrags bestätigen
- entweder die Entschädigung auszahlen oder klar begründen, warum sie diese ablehnt
- eine Antwort mussinnerhalb von 30 Tagen erfolgen
Für die Fluggäste könnte dies eine größere Änderung darstellen als die Höhe der Entschädigungsbeträge selbst.
Das größte Problem besteht in der Regel nicht darin, dass der Fluggast keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Das Problem liegt vielmehr darin, dass er nicht weiß, an wen er sich wenden soll, welche Nachweise er vorlegen muss oder wie lange er warten muss.
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Umbuchung zu besseren Bedingungen: innerhalb von 3 Stunden
Im Falle eines Flugausfalls oder einer Nichtbeförderung haben Sie das Recht zu wählen:
- eine Rückerstattung
- eine Umbuchung so bald wie möglich
- eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt, sofern dies für Sie in Ordnung ist
Die neuen Vorschriften sollen klarstellen, was eine Fluggesellschaft tun muss, wenn ein Fluggast aufgrund eines Flugausfalls am Flughafen gestrandet ist.
Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 3 Stunden nach der Flugannullierung oder der Verweigerung des Boardings eine Lösung finden.
Bitte beachten Sie jedoch: Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 3 Stunden eine Lösung für die Situation anbieten, nicht unbedingt die Umbuchung selbst. Diese kann durchaus mehrere Stunden oder sogar bis zum nächsten Tag dauern. In diesem Fall haben Sie jedoch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wie oben beschrieben.
Wenn die Fluggesellschaft keine angemessene Lösung anbietet, sollte der Fluggast in einer besseren Position sein, um eine alternative Beförderung zu organisieren.
In der Praxis könnte dies beispielsweise Folgendes beinhalten:
- einen anderen Flug mit derselben Fluggesellschaft
- einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft
- eine andere Reiseroute
- in manchen Fällen sogar ein anderes Verkehrsmittel
Fluggäste können nun selbst einen Ersatzflug buchen und anschließend eine Erstattung von der ursprünglichen Fluggesellschaft beantragen.
Die Kosten müssen jedoch stets angemessen sein. Wenn ein Standard-Ersatzflug für 180 € verfügbar ist, lässt sich ein Business-Class-Ticket für 1.200 € kaum rechtfertigen.
Meiner Ansicht nach ist dieser Passus wahrscheinlich am wenigsten klar definiert und dürfte Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten sein.
Gepäck: Der angegebene Preis beinhaltet ein Standard-Handgepäckstück
Dies ist die am meisten erwartete und zugleich umstrittenste Änderung.
Alle Fluggesellschaften müssen einen Grundpreis angeben, der ein Handgepäckstück in Standardgröße beinhaltet. Und zwar nicht nur eine persönliche Tasche, die unter den Vordersitz passt.
Die Änderung zielt in erster Linie auf mehr Transparenz ab.
Fluggäste sollen bei der Auswahl eines Tickets besser erkennen können , wie viel sie für ihre Reise einschließlich eines Handgepäckstücks in Standardgröße bezahlen werden.
Die Preise zwischen Fluggesellschaften und Reisebüros sollen leichter vergleichbar sein.
Dies ist besonders wichtig für Billigfluggesellschaften.
Ein Ticket mag günstig erscheinen, doch sobald man ein Handgepäckstück hinzugefügt, einen Sitzplatz ausgewählt und eingecheckt hat, verschwindet der Preisunterschied zu einer teureren Fluggesellschaft oft.
- Derzeit: Fluggesellschaften geben immer den Preis für den günstigsten verfügbaren Tarif an (oft nur inklusive eines kleinen persönlichen Gegenstands)
- Ab 2027: Fluggesellschaften müssen stets den günstigsten Preis einschließlich eines Standard-Handgepäckstücks angeben
Eine Fluggesellschaft darf jedoch weiterhin einen günstigeren Tarif anbieten, der nur einen kleinen Rucksack oder eine Laptoptasche usw. beinhaltet. Es ist lediglich nicht erlaubt, diesen Tarif in Suchmaschinen als den günstigsten anzugeben.
Wird es EU-weit eine einheitliche Größe für Handgepäck geben?
Der ursprüngliche Vorschlag sah eine Vereinheitlichung der Abmessungen des Handgepäcks vor, das Sie an Bord eines Flugzeugs mitnehmen dürfen:
- Persönlicher Gegenstand:40 x 30 x 15 cm
- Standard-Handgepäckstück:Gesamtabmessungen bis zu 100 cm und Gewicht bis zu 7 kg
Die genauen Maße sind jedoch in der derzeit verabschiedeten Fassung nicht enthalten, und es scheint, dass jede Fluggesellschaft weiterhin ihre eigenen, leicht abweichenden Maße festlegen darf.
Ende der automatischen Stornierung von Rückflügen
Die neuen Vorschriften regeln auch die sogenannte „No-Show“-Regelung.
Eine Fluggesellschaft darf den Rückflug eines Passagiers nicht mehr automatisch stornieren, nur weil dieser den Hinflug nicht angetreten hat.
Ein typisches Beispiel:
- Sie kaufen ein Ticket Prag–Madrid–Prag
- Sie nehmen den Hinflug letztendlich nicht an
- möchten aber von Madrid nach Prag zurückfliegen
Nach den neuen Vorschriften darf die Fluggesellschaft Ihren Rückflug nicht automatisch stornieren, nur weil Sie den ersten Flug nicht angetreten haben.
Dies kann bei Hin- und Rückflugtickets sehr nützlich sein, die manchmal günstiger sind als Einfachflüge.
Kinder unter 14 Jahren müssen kostenlos neben ihren Eltern sitzen
Eine wichtige Änderung für Familien.
Die Fluggesellschaften müssen sicherstellen, dass ein Kind unter 14 Jahren ohne zusätzliche Kosten neben einem begleitenden Erwachsenen sitzt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie jeden beliebigen Sitzplatz im Flugzeug kostenlos wählen können.
Es bedeutet vielmehr, dass die Fluggesellschaft eine Familie nicht trennen darf, nur weil sie keinen Aufpreis für die Sitzplatzauswahl gezahlt hat.
Dies gilt vor allem für Billigfluggesellschaften, bei denen die Bezahlung für die Sitzplatzauswahl ein fester Bestandteil des Buchungsprozesses ist.
- Bisher war es bei einigen Fluggesellschaften (wie beispielsweise Ryanair) so, dass Passagiere für einen bestimmten Sitzplatz für einen Erwachsenen einen Aufpreis zahlen mussten; danach wurde das Kind automatisch kostenlos neben diesem Erwachsenen platziert.
- Neue Regelung: Kinder unter 14 Jahren, die mit einem Erwachsenen reisen, müssen immer kostenlos nebeneinander sitzen
Kostenlose Korrektur eines Namensfehlers
Ab sofort dürfen Fluggesellschaften keine Gebühr mehr für die Änderung eines Namens erheben, wenn Sie sich bei der Angabe geirrt haben.
In der Regel gilt dies jedoch für maximal 3 falsche Buchstaben im Namen, die Sie kostenlos korrigieren können.
Dies gilt nicht für die Änderung des gesamten Namens!
Fluggesellschaften müssen auch ausgedruckte Bordkarten akzeptieren
Fluggesellschaften müssen nun das Einchecken mit einer Bordkarte in Papierform zulassen.
Einige Fluggesellschaften – insbesondere Ryanair – lassen nur digitale Bordkarten zu, die über ihre Apps angezeigt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie am Flughafen kostenlos einchecken können: Die neue Regelung erlaubt es Ihnen lediglich, Ihre Bordkarte zu Hause auf Papier auszudrucken. Sie müssen die mobilen Apps der Fluggesellschaften nicht heruntergeladen haben.
Bessere Rechte für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Auch die Rechte von Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität werden gestärkt.
Die wichtigsten Änderungen:
- Verpasst ein Fluggast einen Flug aufgrund unzureichender Unterstützung am Flughafen, hat er automatisch Anspruch auf Entschädigung, wie bei einem annullierten oder verspäteten Flug
- Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität müssen ohne zusätzliche Kosten zusammen mit einer Begleitperson im Flugzeug sitzen dürfen
Verpflegung, Getränke, Internetzugang und Hotelunterkunft bei langen Wartezeiten
In der Praxis hat sich nicht viel geändert; die Vorschriften werden lediglich präziser und klarer beschrieben.
Fluggäste haben Anspruch auf:
- Erfrischungen alle zwei Stunden Wartezeit
- einer Mahlzeit nach 3 Stunden
- einer weiteren Mahlzeit alle 5 Stunden
- maximal 3 Mahlzeiten pro Tag
- Internetzugang
- 2 Telefonate
- ein Hotel, falls eine Übernachtung erforderlich ist
- Transport zwischen dem Flughafen und dem Hotel
Die Unterbringung ist auf maximal 3 Nächte begrenzt.
Wenn die Fluggesellschaft keine Unterstützung organisiert, kann der Fluggast diese selbst organisieren und eine Erstattung beantragen. Allerdings gilt auch hier der Grundsatz der Angemessenheit.
Buchen Sie das dem Flughafen am nächsten gelegene Hotel
Für welche Flüge gelten die Regeln?
Es ist nicht zu erwarten, dass sich der Geltungsbereich der Vorschriften wesentlich ändert.
Die europäischen Vorschriften gelten hauptsächlich für:
- alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen (einschließlich Fluggesellschaften mit Sitz außerhalb der EU)
- Flüge aus Nicht-EU-Ländern in die EU, sofern sie von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden
Was bleibt unverändert?
Um Verwirrung zu vermeiden, ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, was unverändert bleibt.
Folgendes gilt weiterhin:
- Nicht jede Verspätung berechtigt automatisch zu einer Entschädigung
- Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort
- außergewöhnliche Umstände können eine Entschädigung ausschließen
- Sie haben möglicherweise Anspruch auf Verpflegung oder Hotelunterkunft, auch wenn Sie keinen Anspruch auf die 250–600 € haben
Fluggäste verstehen das oft falsch.
Eine finanzielle Entschädigung ist eine Sache. Die Betreuung während der Wartezeit ist eine andere. Eine Rückerstattung oder ein Ersatzflug ist eine dritte Angelegenheit.
Zusammenfassung
Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften zu den Fluggastrechten verabschiedet.
Für normale Fluggäste ist vor allem wichtig, dass die Entschädigung bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr bestehen bleibt. Auch die Beträge von 250 €, 400 € und 600 €, je nach Flugdauer, bleiben bestehen.
Die neuen Vorschriften sollen für mehr Klarheit sorgen. Fluggesellschaften müssen bessere Informationen bereitstellen, schneller auf Anfragen reagieren, Familien mit Kindern fairer behandeln und die Ticketpreise – einschließlich Gepäckgebühren – deutlicher ausweisen.
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments müssen die Vorschriften noch formell vom Rat der EU gebilligt, unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Erst dann beginnt die einjährige Übergangsfrist.
Das genaue Datum des Inkrafttretens ist daher noch nicht bekannt.
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